Ist eine Lebensversicherung im Zugewinnausgleich zu beachten?

Wird im Ehevertrag nichts anderes beschlossen, entsteht bei Heirat eine Zugewinngemeinschaft zwischen den Eheleuten. Dann sind während der Ehe die Güter der Partner getrennt voneinander. Bei Scheidung der Ehe oder Tod eines Ehepartners erfolgt der Zugewinnausgleich. Hierbei wird der Zugewinn während der Ehe aufgeteilt. Ob dabei auch die Lebensversicherung beachtet werden muss, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Kurze Antwort

Ob eine Lebensversicherung im Zugewinnausgleich beachtet wird, hängt erst einmal von der Art der Lebensversicherung ab.

Eine Ablebens- bzw. Risikolebensversicherung zahlt nur im Falle des Todes der versicherten Person. Sie wird deshalb nicht beim Zugewinnausgleich beachtet.

Bei der Erlebens- bzw. Kapitallebensversicherung sieht das anders aus. Hier erfolgt eine Auszahlung auch bei Ende des Vertrags. Ebenfalls wird bei Kündigung von der Versicherung ein sogenannter Rückkaufwert gezahlt. Genau dieser zählt in den Zugewinnausgleich ein, zumindest der Teil, um den sich die Versicherung während der Ehe erhöht hat.

Weiterhin spielt es eine Rolle, wie die Versicherung ausgezahlt wird. Erfolgt die Zahlung als einmalige Summe, wird die Lebensversicherung im Zugewinnausgleich betrachtet. Wird die Lebensversicherung hingegen als eine monatliche Rente ausgezahlt, findet sie im Versorgungsausgleich Beachtung.

Die Regelung für die Kapitallebensversicherung gelten unter Umständen auch für Mischformen aus Ab- und Erlebensversicherung.

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Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Formerfahren, ob und wann eine Lebensversicherung im Zugewinnausgleich beachtet wird. Das möchten wir jetzt vertiefen. Dazu gehen erläutern wir, worum es sich beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich handelt. Auch zeigen wir Ihnen die Faktoren für die Betrachtung einer Lebensversicherung bei der Scheidung auf und erklären, was hinsichtlich der Begünstigten der Versicherung zu beachten ist.

 

Erklärung: Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Eine Ehe ist, wenn es nicht anders im Ehevertrag festgelegt wird, eine Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe werden die Güter dann als getrennt betrachtet. Bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners kommt es jedoch zum Zugewinnausgleich. Dabei wird der Zugewinn, der während der Ehe entstanden ist, zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.

Der Versorgungsausgleich funktioniert ähnlich. Hierbei werden jedoch keine Vermögenswerte zwischen den Eheleuten aufgeteilt, sondern während der Ehe erhaltene Versorgungsanrechte. Dazu zählen beispielsweise Rentenanteile.

 

Unterschiede Risiko- und Kapitallebensversicherung

Eine Ablebens- bzw. Risikolebensversicherung zahlt nur im Falle des Todes der versicherten Person. Sie wird deshalb nicht beim Zugewinnausgleich beachtet.

Bei der Erlebens- bzw. Kapitallebensversicherung sieht das anders aus. Hier erfolgt eine Auszahlung auch bei Ende des Vertrags. Ebenfalls wird bei Kündigung von der Versicherung ein sogenannter Rückkaufwert gezahlt. Genau dieser zählt in den Zugewinnausgleich ein, zumindest der Teil, um den sich die Versicherung während der Ehe erhöht hat.

Versterben vor Ablauf der Laufzeit

Ende der Vertragslaufzeit

Ablebensversicherung (Risikolebensversicherung)

Auszahlung der vereinbarten Todesfallsumme

keine Auszahlung

Erlebensversicherung (Kapitallebensversicherung)

Auszahlung der Versicherungs­summe

Auszahlung der Versicherungs­summe + Gewinne + Zinsen & Zinseszinsen

Mischform

Auszahlung der Versicherungs­summe

Auszahlung der Versicherungs­summe

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Faktoren innerhalb der Kapitallebensversicherung

Ob die Kapitallebensversicherung tatsächlich im Zugewinnausgleich beachtet wird oder doch zum Versorgungsausgleich zählt, hängt vor allem von der Auszahlung der Versicherung ab. Dabei gelten folgende Fälle:

  • Kapitallebensversicherung mit Einmalzahlung:
    Soll die Auszahlung der Lebensversicherung in einem einzigen Betrag erfolgen, wird die Versicherung im Zugewinnausgleich berücksichtigt.
  • Kapitallebensversicherung auf Rentenbasis:
    Erfolgt die Auszahlung der Lebensversicherung in Form einer monatlichen Rente, wird die Versicherung beim Versorgungsausgleich beachtet. Beim Zugewinnausgleich wird sie demnach nicht berücksichtigt.
  • Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht:
    Hierbei kommt es darauf an, ob das Rentenwahlrecht bis zum Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ausgeübt wurde oder nicht. Bei Ausübung des Rentenwahlrechts zählt die Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich hinein. Wurde das Wahlrecht hingegen nicht bis zum Stichtag ausgeübt, wird die Lebensversicherung im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

 

Begünstigte der Lebensversicherung bei Scheidung beachten

Häufig tragen Eheleute ihren Ehepartner als begünstigte Person in die Lebensversicherung ein. Mit der Scheidung hat sich jedoch Ihre Lebenssituation geändert. Prüfen Sie deshalb, ob noch diejenigen Personen als Begünstigte in der Lebensversicherung stehen, die das Geld im Versicherungsfall ausgezahlt bekommen sollen. Bei den meisten Lebensversicherungen können Sie den bzw. die Begünstigten nach Belieben ändern.

 

Fazit – Ist eine Lebensversicherung im Zugewinnausgleich zu beachten?

Ob eine Lebensversicherung beim Zugewinnausgleich beachtet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist die Art der Lebensversicherung. Weiterhin wird betrachtet, wie die Auszahlung der Versicherung erfolgt. Worauf es genau ankommt, haben wir Ihnen im Artikel erklärt. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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