Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf den Nachlass aus?

Verstirbt eine Person, so hinterlässt diese oftmals auch einen finanziellen Wert. Dies kann in Form von Bargeld oder auch einer Immobilie sein. Wem dieser zusteht, ist entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament geregelt. Gibt es zudem eine Lebensversicherung, welche einem der Erben zusteht, so stellt sich schnell die Frage, wie und ob dieses zu werten ist. Damit Sie im Ernstfall nicht um dunkeln stehen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zum Thema liefern.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen. Ebenfalls stellt dieser Artikel keine Steuerberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater. Wir beantworten die Frage lediglich nach bestem Wissen sowie Gewissen.

 

Kurze Antwort

Grundsätzlich erhält das Geld aus einer Lebensversicherung die Person, welche vertraglich festgelegt ist.

Diese Summe zählt, auch wenn sie erst zum Todeszeitpunkt fällig wird, nicht zum Nachlass. Das Geld zählt als eine Zuwendung zu Lebzeiten und ist somit einer Schenkung gleichzustellen.

Gibt es mehrere Erben, kann jedoch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. Dieser gleicht Zuwendungen der letzten Jahre vor dem Tod aus. Dafür ist jedoch der Rückkaufswert und nicht die Versicherungssumme ausschlaggebend.

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Lange Antwort

Nachdem Sie nun in Kurzform erfahren haben, wie sich eine Lebensversicherung auf den Nachlass auswirkt, möchten wir im Folgenden auf weitere wichtige Punkte eingehen. Dazu gehören auch häufig gestellte Fragen zum Thema Nachlass und Pflichtteilsergänzungsanspruch.

 

Wer bekommt das Geld einer Lebensversicherung?

Verstirbt eine Person, so erhalten in der Regel dessen Erben, welche entweder über die gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament festgelegt sind, dessen gesamtes Vermögen. Eine Lebensversicherung hingegen gehört nicht dazu. Diese gilt als eine Zuwendung zu Lebzeiten und wird der Person ausgezahlt, welche als Berechtigte im Vertrag festgehalten ist. Somit zählt die Versicherungssumme nicht zum Nachlass.

Wurde bei Abschluss der Versicherung keine Person als Berechtigte ausgewählt, so zählt das Geld aus der Lebensversicherung zum Nachlass und wird unter den Erben entsprechend aufgeteilt. Auch ist es möglich, die Erben in Gesamtheit als Berechtigte anzugeben. In diesem Fall wird die Versicherungssumme unter den Erben aufgeteilt.

 

Hat eine Lebensversicherung einen Einfluss auf den Nachlass und den Pflichtteil?

Eine Lebensversicherung hat nur einen indirekten Einfluss auf den Nachlass. Grundsätzlich ist die Versicherungssumme der begünstigten Person auszuzahlen und nicht auf den Nachlass anzurechnen. Werden als berechtigte jedoch die Erben angegeben, so wird die Summe zum Nachlass gerechnet und nach den vorhandenen Kriterien aufgeteilt.

Betrachtet man den Pflichtteil, so reduziert eine Auszahlung der Lebensversicherung diesen nicht. Erhält eine andere erbende Person eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung, so besteht in einigen Fällen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Was genau dies ist und wie sich dieser berechnet, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

 

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch wird der Pflichtteil, welcher einem Erben zusteht, um einen bestimmten Betrag erhöht, welcher sich aus den Schenkungen der letzten 10 Jahren errechnet. Somit möchte man verhindern, dass der Erblasser sein Vermögen vor dem Tod verschenkt, um den Pflichtteilsanspruch der Erben zu verringern.

Zu diesen Schenkungen zählt auch eine Lebensversicherung. Zur Berechnung wird der Rückkaufswert der Lebensversicherung zum Todeszeitpunkt angenommen. Dieser wird zum Nachlass hinzugerechnet, wodurch sich dieser erhöht. Anschließend errechnet man den Pflichtteilsanspruch, der dadurch höher ausfällt. Wichtig ist jedoch der Unterschied zwischen Rückkaufswert und Versicherungssumme.

 

Fazit – Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf den Nachlass aus?

Eine Lebensversicherung hat in den meisten Fällen keinen Einfluss auf den Nachlass. Nur wenn die Erben als Berechtigte benannt wurden, rechnet man die Summe zum Nachlass. Gibt es eine Person, welche ein Pflichtteil erhält, so kann es zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch kommen.

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