Ist eine Lebensversicherung in Österreich steuerlich absetzbar?

Falls Sie an Ihrer Steuererklärung sitzen und sich fragen, ob Sie die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung steuerlich absetzen können, sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, ob Sie eine Ab- bzw. Erlebensversicherung in Österreich von der Steuer absetzen können. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen gegebenenfalls noch absetzbar sind.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater. Wir beantworten die Frage lediglich nach bestem Wissen sowie Gewissen.

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Kurze Antwort

Personenversicherungen, zu denen Lebensversicherungen gehören, können nur noch bis zum Ende des Steuerjahres 2020 als Sonderausgabe abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Diese Aussage gilt zumindest für die Ablebensversicherung.

Bei einer Erlebensversicherung bzw. einer Mischung aus Erlebens- und Ablebensversicherung gilt das nicht immer. Eine solche Versicherung ist nur als Sonderausgabe absetzbar, wenn die Auszahlung bei Ablauf der Vertragslaufzeit als eine lebenslange Rente vereinbart wurde. Erfolgt die Auszahlung hingegen mit einmal, kann die Versicherungsprämie nicht steuerlich abgesetzt werden.

Ebenfalls dürfen Lebensversicherungen nicht steuerlich abgesetzt werden, wenn sie abgetreten oder verpfändet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Versicherung zur Absicherung eines Kredits an das Kreditinstitut abgetreten wird.

 

Lange Antwort

Wie bereits beschrieben, gilt die oben genannte Regelung nicht nur für Lebensversicherungen, sondern auch für andere Personenversicherungen. Zu diesen zählen etwa folgende Versicherungen:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Begräbniskostenversicherung
  • Kreditrestschuldversicherungen
  • Lebensversicherung auf Ableben
  • Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
  • Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung

All diese Personenversicherungen sind bis zum Ende des Steuerjahres 2020 absetzbar, wenn sie vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden.

Neben dieser Voraussetzung gibt es noch folgende Dinge zu beachten:

  1. Eine freiwillige Höherversicherung kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, wenn für die Beiträge bereits eine Pensionsvorsorgeprämie beansprucht wurde.
  2. Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  3. Das Absetzen einer Kapitalversicherung von der Steuer kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Auszahlung der Versicherung Steuernachzahlungen mit sich ziehen.

Achtung: Sollten Sie sich nicht zu einhundert Prozent sicher sein, ob Sie eine Versicherung steuerlich absetzen dürfen, wenden Sie sich an einen Steuerberater. Alternativ können Sie einen Versicherungsfachmann oder das Finanzamt um Rat fragen.

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