Hartz IV trotz vorhandener Lebensversicherung?

Harzt IV ist die deutsche Form des Arbeitslosengeldes und eine durch Steuergelder finanzierte Form der Arbeitslosenabsicherung. Fällt man in die Situation Zusatzleistungen beziehen zu müssen, so gibt es zahlreiche Aspekte, welche entscheidend dafür sind, ob und wie hoch die Leistungen gezahlt werden. Ein wichtiger Punkt ist das Kapital in Form einer Lebensversicherung. Wie sich dies auf das Vermögen auswirkt und ob es eine Zahlung verhindert, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern.

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Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Die Antwort

Bevor eine Auszahlung von Arbeitslosengeld genehmigt wird, soll der Lebensunterhalt aus vorhandenem Vermögen finanziert werden.

Risikolebensversicherungen sowie Kapitallebensversicherungen, welche erst bei Renteneintritt ausgezahlt werden, zählen nicht dazu. Kapitallebensversicherungen ohne bestimmten Zahlungszeitpunkt hingegen schon.

Nicht immer ist eine Kündigung aber Pflicht, da es für Altersvorsorgen einen Freibetrag von 750 € pro Lebensjahr gibt. Zudem darf durch den Verkauf kein großer Verlust entstehen.

Risikolebensversicherung werden nur im Todesfall ausgezahlt, nicht aber vorher. Aus diesem Grund werden diese nicht angerechnet, weil Sie eine Möglichkeit besitzen an das Geld zu gelangen. Bei einer Kapitallebensversicherung ist dies jedoch anders. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen und das Geld zu erhalten.

Ist vertraglich geregelt, dass eine Auszahlung erst mit Renteneintritt erfolgt, ist dies auch nicht anzurechnen. Eine reine Kapitallebensversicherung ist von dem Freibetrag abhängig. Dieser liegt bei 750 € pro Lebensjahr. Entsteht durch die Auflösung der Versicherung ein Verlust von mehr als 10 % zum Einzahlungswert, darf diese ebenfalls nicht angerechnet werden.

Wird von Ihnen Verlangt die Versicherung aufzulösen, können Sie einen Verwertungsausschluss beantragen. Darin wird festgehalten, dass Sie bis zum Renteneintritt nicht auf die Lebensversicherung zurückgreifen dürfen. Im Gegenzug wird diese nicht angerechnet. Sie können also für Ihre Rente vorsorgen und erhalten dennoch Arbeitslosenleistungen.

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