Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Oftmals dienen Lebensversicherung dazu, den Partner bei eigenem Tod finanziell abzusichern. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. In diesem Artikel möchten wir Ihnen diese vorstellen und alle Fragen rund um das Thema “Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit” beantworten.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen. Ebenfalls stellt dieser Artikel keine Steuerberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater. Wir beantworten die Frage lediglich nach bestem Wissen sowie Gewissen.

 

Kurze Antwort

Lebensversicherungen besitzen grundsätzlich eine versicherte und eine begünstigte Person. Die versicherte Person ist ausschlaggebend für die Leistungserbringung. Die begünstigte Person ist die, welche das Geld im Schadensfall erhält.

Lebenspartner wünschen oftmals eine gegenseitige Absicherung des Todesfalles. Dieses umfasst man unter dem Begriff Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Was bedeutet, dass jeweils der Partner die Leistungen bei eigenem Tod erhält.

Um dies umzusetzen stehen folgende Möglichkeiten für Partner zur Verfügung:

  • 2 Einzelverträge (gegenseitige Wahl als begünstigte Person)
  • 2 Einzelverträge (gegenseitige Wahl als versicherte Person)
  • 1 gemeinsamer Versicherungsvertrag

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Lange Antwort

Nachdem Sie nun bereits in Kurzform erfahren konnten, welche Möglichkeiten Partner besitzen, um sich gegenseitig finanziell abzusichern, möchten wir dies im nachfolgendem weiter vertiefen.

 

Absicherung durch Einzelverträge (gegenseitige Wahl als begünstigte Person)

Die klassische Variante ist der Abschluss zweier Einzelverträge für beide Personen. Da hierbei die begünstigte Person frei gewählt werden kann, ist es ganz einfach möglich den Partner einzusetzen. Dadurch erhält dieser die gesamten Leistungen im Todesfall.

Ein Vorteil dieser Variante ist, dass die begünstigte Person jederzeit geändert werden kann. Kommt es also zur Trennung oder möchten Sie Ihre Lebensversicherung einfach nur anpassen, so können Sie jede beliebige Person als Begünstigte einsetzen. Zudem besteht auch nach dem Tod der Tarif der anderen Person weiter. Auch sind Sie bei dieser Form in der Lage, die Laufzeit und Versicherungssumme individuell für beide Personen festzulegen.

Als Nachteil ist der oftmals höhere Beitrag im Vergleich zu Partnerpolicen zu nennen. Auch kann Erbschaftssteuer anfallen, wenn die Personen nicht verheiratet sind und der Freibetrag überschritten wird.

 

Absicherung durch Einzelverträge (gegenseitige Wahl als versicherte Person)

Neben der gegenseitigen Wahl als begünstigte Person besteht die Möglichkeit den Partner, als versicherte Person einzusetzen. Der Vertrag beschreibt somit, dass Person 1 als Versicherungsnehmer und Berechtigter eintritt und bei Tod der Person 2 die Leistungen erhält.

Die Vorteile sind bei dieser Form die gleichen. Beide Partner können die Versicherungssummen und Laufzeiten individuell festlegen. Zudem fällt hier der Aspekt der Erbschaftssteuer weg. Für unverheiratete Paare ist diese Form somit besonders attraktiv, da im Leistungsfall hohe Kosten wegfallen.

Auf der Seite der Nachteile findet sich jedoch ein höherer Beitrag im Vergleich zu einem gemeinsamen Vertrag. Zudem erlischt hierbei nach dem Tod des Partners Ihre Lebensversicherung. Denn diese hatte Ihren Partner als versicherte Person inbegriffen und das Geld für den Tod ausgezahlt. Die Versicherung, welche Ihren Tod absichert, lief auf Ihren Partner. Da dieser leider verstorben ist, erlischt auch dieser Vertrag. Sie müssten bei Bedarf dementsprechend eine neue Versicherung abschließen.

 

Absicherung über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag (verbundene Versicherung)

Speziell für Lebenspartner bieten einige Anbieter spezielle Versicherungstarife an, bei welchen beide Personen in einen Vertrag integriert werden. Dadurch sind automatisch beide Lebenspartner Versicherungsnehmer, versicherte Person und begünstigte Person. Im Todesfall eines Partners erhält die andere Person automatisch die Leistungen. Der Vertrag wird dadurch gekündigt und besteht nicht mehr.

Als Vorteile im Vergleich zu den Varianten mit zwei Verträgen sind in erster Linie die günstigeren Beiträge zu nennen. Auch ist es oftmals einfacher und überschaubarer nur einen Vertrag, statt 2 zu besitzen.

Die Nachteile überwiegen allerdings bei der Absicherung durch einen gemeinsamen Vertrag. Anders als bei Einzelverträgen ist es hierbei nicht möglich, verschiedene Laufzeiten und Versicherungssummen für die versicherten Personen festzulegen. Auch gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag nach dem Tod einer Person fortzusetzen.

Im Falle einer Trennung gibt es ebenfalls keine Möglichkeit, den Vertrag auf andere Personen zu ändern. In diesem Fall haben Sie nur die Wahl der Kündigung. Dadurch erhalten Sie jedoch keine Leistungen und gehen durch die gezahlten Beiträge einen Verlust ein.

 

Fazit – Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Wie Sie in diesem Artikel sehen konnten, gibt es verschiedene Varianten sich, als Lebenspartner gegenseitig abzusichern. Jede Variante bietet individuell für sich Vor- und Nachteile. Welches Produkt Sie als bestes empfinden, müssen Sie anhand Ihrer individuellen Ansprüche an eine Versicherung herausfinden. Oftmals kann auch ein Versicherungsvergleich helfen, um die beste Police zu finden.

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