Wie schnell muss man der Lebensversicherung den Todesfall melden?

Stirbt ein Angehöriger, so ist dies ein trauriger Moment, in dem man sich häufig sehr hilflos erscheint. Doch gerade in dieser Zeit gibt es zahlreiche wichtige Dinge zu beachten. Durch den Tod gehen die Pflichten des Verstorbenen auf dessen Erben über. Dazu gehören auch sämtliche Verträge wie Versicherungen und Abos.

Um diese zu kündigen und somit nicht weiterhin Beiträge zu zahlen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem entsprechenden Anbieter aufnehmen und den Todesfall melden. Wichtig ist dies auch für die Auszahlung etwaiger Lebensversicherungen. Doch wie lange haben Sie dafür eigentlich Zeit? In diesem stressigen Moment fällt es häufig schwer, den Überblick zu bewahren. Doch wir möchten Ihnen kurz und anschaulich aufzeigen, welche Schritte Sie unternehmen sollten und wie lange Sie dafür Zeit haben.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Kurze Antwort

Einer Lebensversicherung ist der Todesfall des Versicherten unverzüglich zu melden. Da dies nicht immer möglich ist, geben die meisten Versicherer eine Zeitspanne von 24 und 72 Stunden an.

Eine erste Meldung genügt bereits in telefonischer Form. Anschließend kann die Versicherung den Todesfall prüfen.

Nach Ausstellung der Sterbeurkunde ist diese ebenfalls bei der Versicherung einzureichen.

Grundsätzlich gilt aber, melden Sie den Tod der Versicherung so schnell wie möglich um auftretende Probleme zu vermeiden.

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Lange Antwort

Sie haben nun bereits in Kurzform erfahren, dass nach dem Tod des Versicherten eine Meldung so schnell wie möglich zu erfolgen hat. Dies ist natürlich aufgrund der Situation nicht immer direkt möglich. Deshalb steht ihnen eine Karenzzeit je nach Versicherung bis zu 72 Stunden zur Verfügung. Nachfolgend geben wir Ihnen noch einen Überblick, welche Schritte es nach dem Tod zu beachten gilt.

 

Wie melde ich der Versicherung den Todesfall?

Die erste Meldung, welche der Versicherung zeitnah nach dem Tod eingehen sollte, ist telefonisch durchzuführen. Dafür sollten Sie sich an die Hotline Ihrer Versicherung wenden und den Todesfall übermitteln. Dabei werden Ihnen in diesem Zusammenhang auch die nächsten Schritte erklärt. In der Regel ist dies die Einreichung der Sterbeurkunde, sobald diese ausgestellt wurde. Um sicherzugehen, dass die Urkunde auch ankommt, sollten Sie als Versandmethode Einschreiben wählen.

 

Was passiert, wenn man den Tod nicht direkt meldet?

Auch wenn Sie als Leistungsberechtigter in der Pflicht sind, den Versicherer über den Todesfall zu informieren, kann dies nicht immer sofort geschehen. Nicht immer wissen die Hinterbliebenen überhaupt von einer Versicherung und stoßen erst beim Ausräumen der Wohnung auf wichtige Unterlagen. In dem Fall sollten Sie zügig reagieren und dies dem Versicherer anschaulich darstellen.

Wie viel Zeit Ihnen für die Meldung zur Verfügung steht, muss vertraglich festgehalten sein. Dabei muss eine Frist angegeben sein und eine Folge, die bei Nichtmeldung entsteht. In der Regel kann eine Leistungsbefreiung der Versicherung aber nur erfolgen, wenn Sie vorsätzlich keine Meldung getätigt haben. Haben Sie also erst einen Monat nach dem Tod Kenntnis über die Versicherung erlangt, so besteht in der Regel kein Grund für eine Leistungsstreichung vonseiten des Versicherers.

 

Wofür benötige ich eine Sterbeurkunde und wo bekomme ich diese?

Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod einer Person urkundlich. Diese ist erforderlich, damit Sie als Vertreter für eine verstorbene Person, dessen Verträge kündigen und den Todesfall melden können. Ausgestellt wird diese vom Standesamt. Dafür benötigen Sie den vom Arzt ausgestellten Totenschein sowie den Personalausweis des Verstorbenen. Weiterhin sind je nach Lebenssituation noch folgende Urkunden notwendig:

  • bei Personen, die ledig waren: Geburtsurkunde,
  • bei Personen, die verheiratet waren: Heiratsurkunde,
  • bei Personen, die geschieden waren: Scheidungsurteil,
  • bei Personen, die verwitwet waren: Sterbeurkunde des Ehepartners.

Beantragen Sie am besten mehrere Exemplare. Diese benötigen Sie für die weitere Meldung des Todesfalls.

 

Wem muss der Todesfall mitgeteilt werden?

Der Todesfall einer Person bringt eine Menge bürokratische Hürden mit sich. Als Hinterbliebene sind Sie in der Pflicht, sämtliche Stellen über den Tod zu informieren. Während bei manchen ein einfacher Anruf genügt, ist es bei anderen erforderlich, die Sterbeurkunde als Nachweis einzureichen.

Grundsätzlich gilt, melden Sie einen Todesfall allen Stellen, welche Leistungen für den Verstorbenen erbracht haben. Dies betrifft sowohl die Krankenkasse, die Rentenstelle als auch Versicherungen. Ebenfalls sollte alle Abo-Verträge gekündigt werden. Hier haben Sie im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht. Da nicht immer alle Unterlagen direkt zur Verfügung stehen, ist oftmals ein Blick auf den Kontoauszug hilfreich. Somit können Sie sehen, wer Geld abbucht und welche Verträge entsprechend zu kündigen sind.

 

Fazit – Wie schnell muss man der Lebensversicherung den Todesfall melden?

Der Todesfall sollte einer Versicherung immer direkt nach dem Tod mitgeteilt werden. In erster Linie genügt hier ein einfacher Anruf bei der Versicherung. Dieser sollte innerhalb der ersten 48 Stunden erfolgen. Der Versicherer hat anschließend die Möglichkeit, die Todesursache weiter zu prüfen. Zu späterem Zeitpunkt sollten Sie auch eine Sterbeurkunde einreichen, dafür haben Sie jedoch etwas länger Zeit.

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