Kann man eine Lebensversicherung umschreiben?

Lebensversicherungen werden in der Regel zwischen einer Person und einem Versicherer abgeschlossen. Zum Vertragsabschluss werden alle Angaben wie der Versicherungsnehmer, die versicherte Person sowie die berechtigte Person vertraglich festgehalten. Doch nicht immer bleiben Lebenssituationen über Jahre hinweg gleich. Somit stellt sich die Frage, lässt sich eine Lebensversicherung umschreiben? Diese Frage möchten wir Ihnen in diesem Artikel einfach und unkompliziert beantworten.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Kurze Antwort

Bei einer Lebensversicherung gilt es zwischen 3 verschiedenen Vertragspersonen zu unterscheiden. Diese sind der Versicherungsnehmer, welcher den Vertrag eingeht, die versicherte Person sowie die berechtige Person, welche im Schadensfall die Leistungen erhält. Bei einer Umschreibung sind die Möglichkeiten je nach Person unterschiedlich. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick:

  • Versicherungsnehmer (Vertragspartner mit der Versicherung): Die Umschreibung des Versicherungsnehmers ist in aller Regel kein Problem und bei jeder Versicherung möglich. Mit der Umschreibung gehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers auf die neue Person über.
  • Versicherte Person: Eine Umschreibung der versicherten Person ist nur in seltensten Fällen möglich. Der abgeschlossene Vertrag ist individuell an die versicherte Person und deren Gesundheitszustand sowie Lebensart angepasst. Davon abhängig sind Beitragshöhe und Versicherungssumme. Statt eines Wechsels der versicherten Person ist somit ein neuer Vertrag oftmals die einzige Option.
  • Berechtige Person: Da die berechtigte Person keine Pflichten besitzt, sondern lediglich die Auszahlung im Schadensfall erhält, ist eine Änderung dieser in der Regel problemlos möglich. Viele Versicherungen bieten einen Wechsel unbegrenzt und jederzeit an.

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Lange Antwort

Nun haben Sie bereits in kurzer Form erfahren, in welchen Fällen eine Umschreibung der Lebensversicherung möglich ist. Nachfolgend möchten wir noch genauer auf die Problematik eingehen und häufig gestellte Fragen beantworten.

 

Wann empfiehlt sich die Umschreibung einer Lebensversicherung?

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Umschreibung der Lebensversicherung empfehlenswert oder sogar notwendig werden kann. Eines der häufigsten Beispiele ist die Scheidung von Eheleuten. Oftmals besitzen diese gegenseitige Lebensversicherung. Das heißt, die Ehefrau besitzt eine Lebensversicherung, in welcher Sie zwar als Versicherungsnehmer und berechtigte Person eingetragen ist, Ihr Ehemann aber als versicherte Person und andersrum.

In diesem Fall lässt sich ein Wechsel ohne Probleme durchführen, wodurch die beiden bestehenden Verträge getauscht werden. Ergebnis ist, dass sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann einen Vertrag mit sich als Versicherungsnehmer, versicherter Person und berechtigter Person besitzen.

Neben der Scheidung kann auch genau der entgegengesetzte Fall eintreten. Zwei Personen, welche bereits eine Lebensversicherung für sich selbst besitzen, heiraten und möchten sich nun gegenseitig absichern. In diesem Fall können die bestehenden Verträge so angepasst werden, dass zukünftig der neue Lebenspartner durch die Versicherung geschützt wird.

 

Wer muss einer Umschreibung der Lebensversicherung zustimmen?

Wollen Sie Ihre Lebensversicherung umschreiben und sind gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person, so können Sie ohne die Zustimmung des Berechtigten frei über die Versicherung entscheiden. Sind Sie jedoch nur Versicherungsnehmer, so benötigen Sie in bestimmten Situationen auch die Zustimmung der versicherten Person. Abhängig ist dies davon, ob es sich um eine Erlebens- oder eine Ablebensversicherung handelt.

Handelt es sich um eine Erlebensversicherung, so können Sie als Versicherungsnehmer den Berechtigten sowie den Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherten ändern. Besitzen Sie jedoch eine Ablebensversicherung, so benötigen Sie dafür immer die Zustimmung der versicherten Person.

Dies hat das Bundesgerichtshofs am Juni 2018 in einem Urteil entschieden. Grund dafür ist die Annahme, dass bei einer Erlebensversicherung alle Personen Interesse daran haben, dass die versicherte Person überlebt. Bei einer Ablebensversicherung hingegen könnte es passieren, dass jemand Interesse an dem Tod des Versicherten hat und somit das Versicherungsrisiko steigt.

 

Fazit –  Kann man eine Lebensversicherung umschreiben?

Eine Umschreibung der Lebensversicherung ist, wie Sie in diesem Artikel gelernt haben, unter bestimmten Umständen möglich. Handelt es sich um den Berechtigten oder den Versicherungsnehmer, sind dafür kaum Hürden vorhanden. Wir empfehlen Ihnen für dieses Vorhaben immer direkt Ihren Versicherungsvertreter anzusprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

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