Zahlt eine Lebensversicherung bei Todesfällen durch einen Impfschaden?

Etwa seit Frühjahr 2021 verbreitet sich das Gerücht, dass Lebensversicherungen im Todesfall als Folge von Impfschäden bei der Corona-Impfung keine Auszahlung tätigen. Doch was ist an dem Gerücht dran? Und wie handhaben Lebensversicherungen Impfschäden abseits von COVID? Diese und alle weiteren Fragen zum Thema möchten wir Ihnen im folgenden Artikel beantworten.

 

Kurze Antwort

Das Gerücht, Lebensversicherungen würden bei einem Todesfall aufgrund eines Impfschadens durch COVID-Impfungen nicht zahlen, hält sich hartnäckig. Doch es ist schlichtweg falsch. Bei einer Lebensversicherung gibt es keine Probleme beim Abschluss oder der Auszahlung für Geimpfte. Grund hierfür ist, dass die Corona-Schutzimpfung eine gesetzlich zugelassene Impfung ist.

Diese Aussage gilt entsprechend auch für alle anderen gesetzlich zugelassenen Impfungen.

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Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Form erfahren, wie Lebensversicherungen Todesfälle in Folge von Impfschäden handhaben. Das möchten wir anschließend vertiefen. Dazu gehen wir unter anderem auf Hintergründe des Gerüchts ein und welche Aussagen Versicherer zum Thema treffen.

 

Hintergrund des Gerüchts

Ursprung des Gerüchts im deutschsprachigen Raum ist die Website “Unser Mitteleuropa”. Diese hat im Jänner 2021 in einem Artikel die Geschichte erzählt, dass ein älterer Pariser Unternehmer an einer Corona-Schutzimpfung verstorben sei. Infolgedessen habe die Lebensversicherung jedoch die Auszahlung der Prämie verweigert, da die „Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen“ laut Versicherungspolice ausgeschlossen sei. Ein Gericht habe später der Versicherung recht gegeben und entschieden, dass die Impfung wie ein Suizid zu bewerten sei.

Allerdings gibt es keinerlei Belege für diese Geschichte. Weder gibt es Belege für einen derartigen Todesfall, noch für den Gerichtsprozess in Frankreich. Auch haben bereits sowohl französische als auch deutsche Versicherungen bestätigt, dass die Auszahlung und Anmeldung für COVID-Geimpfte ohne weiteres möglich sind.

Mehr dazu können Sie hier lesen:
CORRECTIV – Doch, Lebensversicherungen zahlen auch bei Todesfällen durch Covid-19-Impfungen
AAFP Faktencheck – Lebensversicherungen können nach Corona-Impfungen abgeschlossen werden und zahlen weiter aus

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Sonderklausel Suizid

Ein Teil des Gerüchts ist wahr: Lebensversicherungen besitzen in aller Regel eine Suizid-Klausel. Diese besagt, dass bei einem Suizid die Auszahlung verweigert, wenn der Selbstmord innerhalb einer gewissen Karenzzeit stattfindet. Die Karenzzeit beträgt üblicherweise drei Jahre und beginnt mit Vertragsschluss.

Das heißt: Würde eine Lebensversicherung den Todesfall infolge eines Impfschadens durch die Corona-Impfung als Suizid bewerten, was nicht der Fall ist, dann würde die Auszahlung nur nach Ablauf der Karenzzeit erfolgen.

Lesen Sie mehr dazu hier: Zahlt eine Lebensversicherung bei Suizid?

 

Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach

Sollten Sie trotz unserer Aussagen unsicher sein, können Sie sich ganz einfach folgendermaßen Gewissheit holen: Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Dieser kann die besten Aussagen zu Ihrem Vertrag sowie Ihrer Situation geben. Falls Sie zukünftig eine Lebensversicherung abschließen möchten, können Sie auch zuvor beim Versicherer nachfragen, wie er derartige Fälle handhabt.

 

Fazit – Zahlt eine Lebensversicherung bei Todesfällen durch einen Impfschaden?

Obwohl sich das Gerücht hartnäckig hält, stimmt es nicht, dass Lebensversicherungen bei Impfschäden aufgrund der Corona-Impfung nicht zahlen. Jeder mit einer gesetzlich zugelassenen Impfung kann ganz gewöhnlich eine Lebensversicherung abschließen. Auch bei der Auszahlung gibt es keine Probleme.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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