Eine Lebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person vor Ablauf der Vertragslaufzeit verstirbt. Dann erhalten die Begünstigten der Lebensversicherung einen gewissen Geldbetrag. Doch zahlt der Versicherer auch, wenn die versicherte Person durch Suizid aus dem Leben scheidet? Diese Frage möchten wir Ihnen in diesem Artikel beantworten.
>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<
Die Antwort
Ob eine Lebensversicherung im Falle eines Suizids die Hinterbliebenen auszahlt, hängt vor allem von dem Land des Versicherten ab.
🇩🇪 Deutschland:
Bis 2008 stand den Versicherern in Deutschland frei, ob eine Auszahlung im Fall eines Suizids erfolgt. Seit 2008 ist die sogenannte Selbsttötungsklausel allerdings gesetzlich geregelt. Im § 161 VVG ist festgelegt, dass die Lebensversicherung zahlen muss, wenn zwischen Vertragsbeginn und Suizid mindestens drei Jahre vergangen sind.
Für Verträge, die vor der der Gesetzesänderung 2008 geschlossen wurden, gilt dieses Gesetz nicht. Hier hatten aber bereits die meisten Versicherer freiwillig eine solche Klausel in den Vertrag aufgenommen.🇦🇹 Österreich:
In Österreich ist der Suizidfall sehr genau per Gesetz geregelt. § 169 VersVG stellt Versicherer bei Suizid grundsätzlich von Zahlung der Leistungen frei. Dennoch hat sich auch in Österreich eine Karenzzeit von drei Jahren durchgesetzt. Diese gilt nach Vertragsabschluss, Wiederherstellung des Vertrags bzw. einer erweiternden Veränderung des Vertrags.
Während der Karenzzeit zahlt der Versicherung nicht bei einem Suizid. Auch hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die im § 169 VersVG geregelt ist: Wurde der Suizid in einem “freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit” begangen, wird die Versicherungssumme vollständig bezahlt. Jedoch hat der Begünstigte der Lebensversicherung hier die Beweislast.>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<
🇨🇭 Schweiz:
In der Schweiz ist die Karenzzeit üblicherweise auf drei Jahre festgelegt. Nach dieser Zeit, beginnend mit Schließung des Versicherungsvertrags, zahlt der Versicherer auch im Fall einer Selbsttötung.
Suizid ist keine Lösung!
Holen Sie sich Hilfe, falls Sie mit dem Gedanken spielen, Suizid zu begehen! Reden Sie mit anderen Menschen über Ihre Probleme und Selbstmordgedanken! Fall Sie nicht mir Freunden und Familie sprechen sollen, können Sie sich folgendermaßen Hilfe holen:
- Unter der 142 (Österreich) bzw. der 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 (Deutschland) erreichen Sie rund um die Uhr die Telefonseelsorge. Der Anruf ist kostenlos. Die muslimische Telefonseelsorge ist ebenfalls ganztägig unter 030 – 44 35 09 821 erreichbar.
- Auf der Website der Telefonseelsorge AT und der Telefonseelsorge DE können Sie sich einer Person über einen Chat anvertrauen.
- Auf den oben genannten Websites finden Sie auch eine Möglichkeit, um per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
- Suchen Sie einen Arzt, einen Psychologen oder einen Geistlichen mit Ihren Problemen auf. Diese Berufe unterliegen einer Schweigepflicht bzw. dem Seelsorgegeheimnis.
- Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese finden Sie für Ihre Umgebung nach kurzer Recherche im Internet.
Wichtig: Kein Geld der Welt kann einen Menschen ersetzen. Nutzen Sie die Karenzzeit und überdenken Sie Ihre Entscheidung. Fassen Sie wieder Mut zum Leben und ersparen Sie Ihren Angehörigen das große Leid, welches Ihr Freitod verursachen würde!